Fragen und Antworten:

Nein – Der Besichtigungstermin ist für Sie völlig kostenfrei. Erst nachdem wir Ihnen ein Angebot zugesendet haben und Sie dieses annehmen gilt das Vereinbarte

  • Einer steht auf engem Raum, ist umbaut oder unterpflanzt, geht das?
    • Wir brauchen (fast) keine Mindestfläche. Dank Seilklettertechnik mit ausgebildetem Personal stellt das selten ein Problem dar.
  • Ist es richtig, dass nur vom 01.10. bis. 28./29.02. gefällt werden darf?
    • Gemäß ZTV – nach der wir arbeiten – gibt es kein generelles Fällverbot „…auf gärtnerisch genutzten Flächen…“ zu denen auch private Grundstücke gehören, solange die Auflagen nach Bundesnaturschutzgesetz sowie Auflagen des Artenschutzes eingehalten werden. Auch das jeweilige Landesnaturschutzgesetz und örtliche Baumschutzsatzungen können Einschränkungen vorgeben. ALLE AUFLAGEN EINZUHALTEN IST UNSER JOB!
  • Was ist eine Baumschutzsatzung?
    • Hier werden regional unterschiedlich Bäume ab einem bestimmten Durchmesser unter Schutz gestellt. Fallen Ihre Bäume darunter, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

Ob das bei Ihnen zutrifft, klären wir einem Besichtigungstermin

  • Eine Kappung ist eine Fällung auf Raten. DAS UNTERSTÜTZEN WIR NICHT!

Trotzdem sehen wir uns Ihren Problembaum gern an, oft gibt es andere Lösungen.

  • Man muss hier unterscheiden um welche Baumart es sich handelt. Kopfbäume (wie z.B. Kopf-Weiden) müssen regelmäßig – aber richtig – gekappt werden.
  • Ansonsten empfiehlt sich eine Kronen- bzw. Kronenteilreduzierung. Aber auch hier benötigen Sie einen Besichtigungstermin für eine Beratung.
  • Bäume bilden unsere Lebensgrundlage. Sie speichern CO² und produzieren Sauerstoff.

Bäume spenden Schatten und filtern Staub, sie sind Nahrungsquelle und Brutplatz für Insekten und Vögel.

  • Dank immer mehr ausgewiesener Bau- und Gewerbeflächen auf immer kleineren Grundstücken stehen sie aber oft im Weg oder entwickeln sich nachteilig, so dass sich Gefahren (durch herabfallendes Totholz, abbrechende Äste) ergeben.
  • Auch der Klimawandel trägt dazu bei, dass unsere Bäume schwächer und damit anfällig für eine Vielzahl von Krankheiten werden (z.B. Eschentriebsterben, Buchenkomplexkrankheit, Pseudomonas an Kastanien, Birkensterben durch lange Trockenheit gefolgt von Staunässe, Borkenkäfer, Wurzelfäule, Pilzbefall).

WIR FÄLLEN NICHT, WENN SIE ES NICHT WOLLEN UND ANDERE MASSNAHMEN AUSREICHEN!

  • Jede Arbeit unterscheidet sich, deshalb kann man vorab nie – ohne eine Besichtigung – sagen wie hoch der Preis ist.
  • Wir haben feste Stundenpreise. Je nach Arbeitsumfang legen wir den Stundenansatz fest.

Dazu kommen Kosten für anfallende Technik, zum Beispiel Hubarbeitsbühne oder Buschhacker oder den Abtransport des Schnittmaterials. Auch die Stammaufarbeitung in Brennholz nimmt Zeit in Anspruch und wird berechnet.

Sind Sicherungsmaßnahmen (z.B. Straßensperrungen) seitens der Gemeinde bzw. des Amtes notwendig oder muss eine Fällgenehmigung eingeholt werden, fallen zusätzliche Kosten an.

NACH EINEM KOSTENLOSEN BERATUNGSGESPRÄCH ERHALTEN SIE EIN UNVERBINDLICHES ANGEBOT MIT ALLEN KOSTEN IM DETAIL.

  • Das sind alle Arbeiten rund um bzw. am Baum, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, dessen Gesundheit und Vitalität zu erhalten und Gefahren (durch herabfallendes Totholz, Sturmschäden) abzuwehren oder – falls bereits zu spät – aufzuarbeiten.

Somit wird die allgemeine Verkehrssicherheit erhalten oder wieder hergestellt.

WICHTIG IST EINE REGELMÄSSIGE BEGUTACHTUNG, OFT SIND MEHRERE ARBEITSSCHRITTE MIT ZEITLICHEM ABSTAND NÖTIG!

  • Eine Hubarbeitsbühne wird dort eingesetzt, wo es aus Sicherheitsgründen für einen Kletterer zu gefährlich wäre, z.B. bei abgestorbenen Bäumen, die bereits umzukippen drohen.
  • Je nach verfügbarem Platz und Tragfähigkeit des Bodens kann eine Hubarbeitsbühne nicht immer eingesetzt werden.
  • Baumkletterer werden eingesetzt, wo sonstige Technik nicht angewendet werden kann.

Für Baumpflegearbeiten sind sie viel effektiver, weil sie in alle Bereiche des Baumes kommen.

Auch das Abtragen (von oben nach unten) von Bäumen geht oft in Seil- und Klettertechnik deutlich schneller.

WIR FÄLLEN – WENN SIE GENÜGEND PLATZ HABEN – NATÜRLICH AUCH IM STÜCK.

  • Gemäß ZTV – nach der wir arbeiten – sollen Schnittmaßnahmen dann durchgeführt werden, wenn die geringsten Folgeschäden auftreten.

Das ist während der Vegetationsphase, weil hier durch den Saftfluss (nein Bäume „verbluten“ nicht) Keime kaum Möglichkeit haben in den Baum einzudringen. Die Wunden werden besser abgeschottet und überwallen deutlich besser.

  • Das stimmt und ist ein Relikt aus alten Zeiten.

Bäume sind Lebewesen, die in der Lage sind sich mehr oder weniger selbst zu heilen.

Neueste Studien haben aufgezeigt, dass richtig durchgeführte Arbeiten zum richtigen Zeitpunkt die besten Ergebnisse erzielen.

Wundverschlussmittel oder Baumwachs sorgen für ein Mikroklima über der Wunde. Hier siedeln sich Keime an und sorgen für Fäulnis unter dem vermeintlichen Schutz.

Eine Überwallung wird sogar verhindert.

ALSO WEG MIT IHREN ALTBESTÄNDEN!

  • Manchmal gibt die Naturschutzbehörde dieses vor. 
  • Wenn man einen geschädigten Baum erhalten möchte.
  • Wenn ein gesunder Baum, Schäden am Haus oder ähnliches verursacht.

Ein komplettes Baumgutachten ist kostenpflichtig.

Nein!

Unser Besuch, damit  wir uns alles ansehen und Besprechen können ist für Sie 100% kostenlos!

Nein!

Unser Besuch, damit  wir uns alles ansehen und Besprechen können ist für Sie 100% kostenlos!

Selbstverständlich. Sie können alles oder auch nur einen Teil behalten. Sagen Sie einfach wie Sie es wollen.

Ja!

Die Entsorgung ist im Preis mit enthalten.